Preis: (inkl. MwSt.)
* nur in Kombination mit Grosse Stadtrundfahrt
Genießen Sie eine fantastische Panoramaaussicht auf Leipzig aus über 120 Metern Höhe!
Leipzigs höchste Aussichtsplattform mitten in der Stadt lädt zu einem grandiosen Weitblick bis zum Horizont. Sehen Sie die Sehenswürdigkeiten aus atemberaubender Höhe, einzigartig in Mitteldeutschland. Die Plattform lässt einen Blick in alle 4 Himmelsrichtungen zu, so dass Sie die Vogelperspektive voll genießen können. Ein Fahrstuhl bringt Sie in die 29. Etage, so dass nur 2 Etagen bis zur Plattform zu Fuß erklommen werden müssen.
Direkt am Augustusplatz eröffnet sich dieser Blick im City-Hochhaus Leipzig. Mit insgesamt 142,5 Metern Höhe ist das Hochhaus das höchste Gebäude der Stadt. Nach dem Bau im Jahr 1972 war es sogar das höchste Deutschlands. Der "steile Zahn", wie der Riese auf Grund seiner Form genannt wird, beherbergt heute den Mitteldeutschen Rundfunk und ein Panorama-Restaurant.
SPECIAL inkl. Getränk:
» Besuch der Aussichtsplattform inkl. einem Sekt oder Saft pro Person.
Hinweise zur Tour:
HTreffpunkt: Panorama Tower
Haltestellen und Routenführung können verkehrs-, bau- oder veranstaltungsbedingt variieren. Wir bitten hierfür um Verständnis.
Eintritt Dachterrasse Panorama Tower
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. + So.: 09:00 - 22:30 Uhr
Fr.+ Sa.: 09:00 - 23:30 Uhr
Treffpunkt: Panorama Tower Leipzig, Augustusplatz 9, Leipzig
Ihr Onineticket muss vorab bei den Mitarbeitern der Stadtrundfahrt Leipzig eingelöst werden - Haltestelle "Goethestraße" Einmündung Hauptbahnhof oder direkt im Bus.
StornierenStornierung bis 24 Std. vor Fahrtantritt möglich. Bitte wenden Sie sich an info@stadtrundfahrt.com
VertragspartnerStadtrundfahrt Leipzig GmbH
Willy-Brandt-Platz 8c
04109 Leipzig, Deutschland
Geschäftsführung: Hr. D. Blank, Fr. B. Blank, Fr. D. Maatz
Umsatzstr.ID: DE212651177
Handelsregister: Leipzig (HRB 34010)
Tel.: +49 (0)341 594 90 90
Die EU-Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Seitens des Veranstalters besteht keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.